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Newsletter Ostern 2026 04.04.2026




Frohe Ostern

wünscht allen Mitgliedern und Freunden von Haus & Grund Riegelsberg-Köllertal e.V. das Team unseres Vorstands. Hoffen wir, dass unser Osterhase (auf dem    Foto oben eigentlich ein Kaninchen) auch zukünftig in Wald und Flur rumhopsen kann und nicht - insbesondere nicht im Fröhner Wald - wegen der dort geplanten Windräder auf Beton und Stahl. Als nächste Veranstaltung geplant ist ein 


Vortrag über "Aktuelles zum Mietrecht"

Referent Herr Rechtsanwalt Sebastian Hamm, Riegelsberg

am Mittwoch, dem 13. Mai 2026, 18 Uhr, in der Gaststätte Don Camillo, Riegelsberg, Saarbrücker Straße 142

hierzu ergeht noch eine gesonderte Einladung.

Die Programmplanung 2026 finden Sie hier; www.hug-riegelsberg.de


Nebenkosten- Betriebskostenabrechnung 2025


Wie werden die Betriebskosten (Nebenkosten) in einem Mietverhältnis korrekt abgerechnet?

  1. der Ver­tei­ler­schlüs­sel ist nach Kos­ten­art und an­ge­wand­tem Maß­stab an­zu­ge­ben.und falls erforderlich zu erläutern
  2. der An­teil des Mie­ters an den Gesamtkos­ten wird jeweils der Kostenartt nach dem jeweiligen Ver­tei­ler­schlüs­sel Ziffer 1. be­rech­net
  3. von der Sum­me von Zif­fer 2 sind die gezahlten Vor­aus­zah­lun­gen des Mie­ters in Ab­zug zu brin­gen
  4. das Er­geb­nis der Be­rech­nung von Zif­fer 1. bis 3. er­gibt eine Nach­zah­lung oder ein Gut­ha­ben.

Die Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung muss "rech­ne­risch nach­voll­zieh­bar" sein und "aus sich her­aus ver­ständ­lich". Sie darf le­dig­lich ei­nen Zeit­raum von 12 Mo­na­ten um­fas­sen und muss dem Mie­ter in­ner­halb von 12 Mo­na­ten nach Ende des Ab­rech­nungs­zeit­raums mit­ge­teilt wer­den, an­sons­ten sind Nach­for­de­run­gen des Ver­mie­ters aus­ge­schlos­sen. Eine Nach­zah­lung wird erst fäl­lig. wenn dem Mie­ter die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Originalbelege angeboten wurde. 

Wir sind Ihnen gerne bei der Überprüfung oder Erstellung der Abrechnung behilflich.

Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung 2025 Mus­ter

Keine Windräder im Naherholungsgebiet Fröhner Wald

Er­neut ist der Bau von Wind­rä­dern im Wald zwi­schen Rie­gels­berg und Heus­wei­ler im Ge­spräch. Schon vor meh­re­ren Jah­ren war der Ver­such, Wind­rä­der im Fröh­ner Wald zu bau­en, am Wi­der­stand der Be­völ­ke­rung ge­schei­tert. In Rie­gels­berg fand 2014 so­gar eine Bür­ger­be­fra­gung statt, bei der die Wind­rä­der von 67 Pro­zent der Teil­neh­mer ab­ge­lehnt wur­den. Auch die neu­en Plä­ne wur­den von den Ge­mein­de­rä­ten in Heus­wei­ler und nunmehr auch in Rie­gels­berg ein­stim­mig ab­ge­lehnt.

Wäh­rend frü­her eine Höhe pro Wind­rad von nur 200 Me­tern mög­lich war, sind jetzt Hö­hen bis zu 300 Me­tern im Ge­spräch. Hier­durch sind auch die Be­ein­träch­ti­gun­gen von Um­welt und Na­tur, Land­schaft und Be­völ­ke­rung ge­stie­gen. Aus ei­nem Ort der Nah­er­ho­lung und Ruhe wür­de ein In­dus­trie­ge­biet. Pro Wind­rad ist von 5.000 Ton­nen Be­ton und Stahl aus­zu­ge­hen, die im Wald­bo­den ver­senkt wür­den. Hin­zu kä­men je­weils ca. 10.000 Qua­drat­me­ter Wald­bo­den für Stand­ort und Ver­sor­gungs­we­ge pro Wind­rad, die auf Dau­er ver­dich­tet und ver­sie­gelt wür­den. Und dies in ei­nem bis­lang un­be­rühr­ten Wald- und Nah­er­ho­lungs­ge­biet, in dem ins­be­son­de­re die Wald­brand­ge­fahr deut­lich er­höht wür­de - beim Brand ei­nes Wind­ra­des ist bei der Höhe der Wind­rä­der ein Lö­schen nicht mehr mög­lich.

War­um ge­ra­de im Wald? Weil nir­gend­wo sonst im Ge­biet der Ge­mein­den die oh­ne­hin schon zu ge­rin­gen Min­dest­ab­stän­de zur Wohn­be­bau­ung ein­ge­hal­ten wer­den könn­ten. Es stellt sich oh­ne­hin die Fra­ge, wes­halb Wind­rä­der ge­ra­de in dem am dich­tes­ten be­sie­del­ten Teil des Saar­lan­des ge­baut wer­den sol­len. Das sind ei­ni­ge der Grün­de, wes­halb sich Haus & Grund Rie­gels­berg-Köl­ler­tal e. V. und Fröh­ner­wald e. V., ge­gen Wind­rä­der im Nah­er­ho­lungs­ge­biet Fröh­ner Wald aus­spre­chen.

Die aktuellen Beiträge und Zeitungsartikel zu Windrädern im Fröhner Wald finden Sie auf der Seite eins unserer Homepage https://www.hug-riegelsberg.de/

Wir suchen dringend Vergleichsmieten als Grundlage für Mieterhöhungen im Köllertal

So­fern kei­ne ein­ver­nehm­li­che Miet­erhö­hung mög­lich ist und  kei­ne Staf­fel- oder In­dex­mie­te ver­ein­bart wur­de, ist eine Miet­erhö­hung durch den Nach­weis der orts­üb­li­chen Mie­te durch drei Ver­gleichs­mie­ten mög­lich. Als Ser­vice für un­se­re Mit­glie­der un­ter­hal­ten wir eine Samm­lung von Ver­gleichs­mie­ten, wo­bei wir stets an ak­tu­el­len Zah­len in­ter­es­siert sind. Wir bit­ten Sie ins­be­son­de­re bei Neu­ab­schluss ei­nes Miet­ver­tra­ges um In­for­ma­ti­on über die ak­tu­el­le Miet­hö­he durch Zu­sen­dung des aus­ge­füll­ten Er­he­bungs­bo­gens: Und zwar aus den drei Köllertal-Kommunen Heusweiler, Püttlingen und Riegelsberg. 

Er­he­bungs­bo­gen



Die Teilnahme an der Vermieterbefragung 2026 ist noch bis zum 15.04.2026 möglich. Ich beabsichtige, die stets gut besuchten Sprechstunden wieder aufzunehmen. Nächster Termin: Mittwoch,15. April 2026. Um telefonische Anmeldung wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Altmeyer
Vorsitzender
Telefon 0171 6468686
www.hug-riegelsberg.de

HorstAltmeyer@gmx.de

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Haus & Grund Riegelsberg-Köllertal e.V.
Vorsitzender Horst Altmeyer
Saarbrücker Straße 64, 66292 Riegelsberg
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