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Newsletter 12. März 2026


Keine Windräder im Fröhner Wald !

Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

zum Auftakt des Jahres 2026 informieren wir über das vom Vorstand geplante Jahresprogramm. Wir wollen über die aktuellen Änderungen im Mietrscht soiwe im Wohnungseigentumsrecht informieren. In der Planung ist die Vereinsfahrt, die in diesem Jahr nach Luxemburg führen soll. Wir planen des Weiteren, die monatlichen Sprechstunden wieder aufzunehmen. Und zum Jahresausklang ist wieder unsere  alljährliche Weihnachtsfeier im Restaurant Don Camillo in Riegelsberg geplant.Wir wollen an der neuen Köllertalmesse im Trimm-Treff in Püttlingen teilnehmen, zumal die von uns zum hundertjährigen Bestehen von Haus & Grund Riegelsberg-Köllertal e.V. geplante Hausmesse wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste.

Wir müssen uns wieder einmal mit der Planung von Windrädern im Fröhner Wald beschäftigen, da nunmehr die Errichtung von Windrädern mit einer Höhe von 300 Metern statt wie früher 200 Metern geplant ist. Bereits vor einigen Jahren ist der Bau von Windrädern in der Fröhn am Widerstand der Bürger von Riegelsberg und Heusweiler gescheitert, Gemeinsam mit dem Verein Fröhnerwald e.V. wollen wir die Anliegen der betroffenen Bürger und Grundstückseigentümer zur Geltung bringen.

Programmplanung 2026

2. Quartal Vortrag Mietrecht: Änderungen bei Modernisiierungsumlage, Mietérschutz und Eigenbedaefskündigung, von Rechtsanwalt Sebastian Hamm

3. Quartal Vortrag Wohnungseigentumsrecht, Änderungen bei Beschlussfassung bei baulichen Veränderungen, Verwalterwechsel, von Vorsitzender Horst Altmeyer

05.09.2026 Vereinsfahrt nach Luxemburg

19./20.09.2026 Teilnahme an der 'Köllertalmesse' im TrimmTreff Püttlingen

4. Quartal Vortrag altersgerechter Umbau der Wohnung

28.11.2026 Weihnachtsfeier im Restaurant Don Camillo, Riegelsberg

Keine Windräder im Fröhner Wald 

Erneut ist der Bau von Windrädern im Waldgebiet zwischen Riegelsberg und Heusweiler im Gespräch. Nachdem der Bau von Windrädern im Fröhner Wald bereits vor einigen Jahren am erheblichen Widerstand der Bürger im Köllertal gescheitert war, gibt es nunmehr einen neuen Anlauf. Im Gespräch ist der Bau von zunächst drei bis vier Windrädern, weitere Windräder sind möglich. Dem Verein Fröhnerwald e.V. mit seinem Vorsitzenden Horst Siegwart ist es zu verdanken, dass das Projekt von Windrädern im Fröhner Wald ans Licht der Öffentlichkeit gelangt ist. Der Gemeinderat Heusweiler hat bereits in einer öffentlichen Sitzung einstimmig den Bau von Windrädern im Fröhner Wald abgelehnt. Offen ist derzeit jedoch noch die Haltung der Gemeinde Riegelsberg zu dem neuen Projekt. In der letzten Sitzung des Gemeinderats Riegelsberg wurde der Antrag von FDP und der Linken, wie auch von der AfD befürwortet, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen, abgelehnt. Stattdessen wurde dieser Antrag von CDU und SPD bei Enthaltung der Grünen vertagt.

 

Dabei haben die Bedenken gegen diesen Standort noch zugenommen. Während früher eine Höhe pro Windrad von maximal 200 Meter geplant war, sind nunmehr Hohen von bis zu 300 Metern möglich und im Gespräch. Hierdurch sind auch die Beeinträchtigungen von Umwelt und Natur, Landschaft und Bevölkerung gewa-chsen. Aus einem Ort der Naherholung und Ruhe wird auf Dauer quasi ein Industriegebiet. Pro Windrad ist von 5.000 Tonnen Beton und Stahl auszugehen, die im Waldboden versenkt werden. Hinzu kommen - entgegen anderslautender Bekundungen der Projektierer - jeweils ca. 10.000 Quadratmeter Waldboden für Standort und Versorgungswege pro Windrad, die auf Dauer verdichtet und versiegelt werden.  Und dies in einem bislang unberührten Wald- und Naherho-lungsgebiet, in dem insbesondere die Waldbrandgefahr deutlich erhöht wird – beim Brand eines Windrades bei der Höhe der Windräder ist ein Löschen nicht mehr möglich.

 

Warum gerade im Wald? Weil überall sonst im Gebiet der Gemeinden die noch nicht einmal angemessenen Mindestabstände zur Wohnbebauung überhaupt nicht eingehalten werden könnten. Die Problematik der Mindestabstände sollte im Hinblick auf die in den letzten 10 Jahren immens gestiegenen Anlagenhöhen noch einmal dringend überdacht werden. Es stellt sich ohnehin die Frage, wieso Wind-räder gerade im am dichtesten besiedelten Teil des Saarlandes gebaut werden sollen. Dabei spielt insbesondere der sehr lukrative Pachterlös für die Eigentümer der Waldgrundstücke eine Rolle. Die Interessen der Waldbesitzer stehen hier im Konflikt mit den Interessen der Bevölkerung, der Anlieger und Waldbesucher.

 

Dies sind einige der Gründe, weshalb sich Haus & Grund Riegelsberg-Köllertal e.V. durch seinen Vorsitzenden Horst Altmeyer gegen den erneuten Versuch zur Errichtung von Windrädern im Fröhner Wald ausspricht. Haus & Grund fordert den Gemeinderat auf, geschlossen gegen die Planung von Windrädern im Fröhner Wald zu stimmen, um hierdurch die geschlossene Ablehnung von Windrädern in diesem Gebiet durch die Bürger der beiden Köllertal-Gemeinden Riegelsberg und Heusweiler zum Ausdruck zu bringen.

Einladung zur Mitgliedschaft im Verein www.froehnerwald.de

Deckelung bei Indexmiete geplant

Die Bundesregierung plant, die Indexmiete zu deckeln, um die Mieter vor großen Preissprüngen zu schützen. Preiserhöhungen bei einer Indexmiete sollen auf 3,5 Prozent pro Jahr eingeschränkt werden. Diese Regelung soll zunächst nur bis zum Jahre 2027 gelten. Trotz dieser geplanten Deckelung erscheint eine Indexmiete gleichwohl sinnvoll, da der Lebenshaltungsindex kaum um die 15 bis 30 Prozent in drei Jahren steigt, die zur Begründung der Deckelung angeführt wird.

Éine Mieterhöhung aufgund einer Indexmiete ist auch unkomplizierter und weniger streitanfällig als eine Erhöhung im Vergleichsmietverfahren, bei dem es wesentlich häufiger zu auch gerichtlichen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommt Insbesondere aufgrund der geringeren Streitanfälligkeit erscheint eine Indexmiete selbst bei einer Deckelung in der jetzt geplanten Höhe empfehlenswert.                                         

Balkonkraftwerk auch im Wohnungseigentum privilegiert

Die sogenannten Balkonkraftwerke ("Steckersolargeräte") sind nicht nur in einer Mietwohnung, sondern ebenso auch im Wohnungseigentum privilegiert, § 20 II  WEG, d.h., dass Sie als Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Installation einer solchen Anlage haben. Die Gemeinschaft der Wohnungseigen-tümer (GdWE) kann die Installation einer solchen Anlage nicht grundlos oder pauschal ablehnen..Gleichwohl muss die Gemeinschaft informiert und auch ein Beschluss herbeigeführt werden, da die Außenfassade und das Stromnetz und damit Gemeinschaftseigentum betroffen sind. Die GdWE kann jedoch nur noch
über das "wie", jedoch nicht mehr über das "ob" entscheiden. 

Einen sonnigen Frühling 

wünscht Ihnen und Ihrer Familie der Vorstand von Haus & Grund Riegelsberg-Köllertal e.V.. Wir würden uns freuen, Sie auf einer unserer Veranstaltungen oder  einer Sprechstunde unseres Vereins in diesem Jahr begrüßen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Altmeyer
Vorsitzender
Telefon 0171 6468686
HorstAltmeyer@gmx.de

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Haus & Grund Riegelsberg-Köllertal e.V.
Vorsitzender Horst Altmeyer
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