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Newsletter April 2025 


Neuwahl des Vorstands und Satzungsänderungen am 4.6.2025
              
Liebe Mitglieder von Haus & Grund Riegelsberg-Köllertal e.V., sehr geehrte Damen und Herren, 

für Mittwoch, den 04. Juni 2025 ist die nächs­te Mit­glie­der­ver­samm­lung un­se­res Ver­eins mit Neu­wahl des Vor­stands terminiert. Auf der Ta­ges­ord­nung steht des Wei­te­ren eine Neu­fas­sung bzw. Ände­run­gen der Ver­eins­sat­zung aus dem Jahr 2002. Un­te­re an­de­rem sol­len die heu­te üb­li­che Kurz-Fas­sung des Ver­eins­na­mens "Haus & Grund Rie­gels­berg-Köl­ler­tal e.V." so­wie ve­schie­de­ne An­pas­sun­gen an die heu­ti­ge Rechts­la­ge in der Sat­zung fest­ge­schrie­ben wer­den. Der Vor­schlag des Vor­stands für die Sat­zungs­än­de­run­gen ist ab­ge­stimmt mit dem Ex­per­ten für Ver­eins­recht Herrn Rechts­an­walt Pa­trick Ness­ler, St. Ing­bert. Den Ent­wurf finden Sie hier:

Vorschlag zur Satzungsänderung

Wir zählen mittlerweile mehr als 320 Mitglieder. Auf der Mitgliederversammlung am 4.6.2025 steht wie alle zwei Jahre die Neuwahl des Vorstands auf der Tagesordnung. Hätten Sie Interesse an der Mitarbeit im neuen Vorstand? Ein Verein lebt insbesondere von der Mitarbeit und dem Engagement seiner Mitglieder.

Rechtsschutz für Eigentümer und Vermieter

Wenn ein Schaden eingetreten ist, dann ist es zu spät. Deshalb sollte man sich rechtzeitg absichern. Haus & Grund Saarland hat günstige Kooperations-Abkommen mit zwei Rechtsschutz-Versicherungen abgeschlossen, der ÖRAG Rechtsschutz-Versicherung und der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung. Der Rechtsschutz für die eigene Wohnung kostet bei der ROLAND Versicherung zum Beispiel lediglich 41,64 €, für eine vermietete Wohnung 59,90 € jährlich. 

Christel Gadow verstorben

Wir trau­ern um un­ser Eh­ren­mit­glied Frau Chris­tel Ga­dow, die am 16.1.2025 nach kur­zer, schwe­rer Krank­heit im Al­ter von 95 Jah­ren ver­stor­ben ist. Un­ser Mit­ge­fühl gilt Ih­rer Fa­mi­le, ih­rem Sohn Rai­ner Ga­dow nebst An­ver­wand­ten. Chris­tel Ga­dow war über Jahr­zehn­te ei­nes der ak­tivs­ten Mit­glie­der im Vor­stand un­se­res Ver­eins. Wir wer­den sie in eh­ren­dem An­denken be­wah­ren.

Landesverbandstag Haus & Grund Saarland am 5.6.2025

Der jährlich stattfindende Landesverbandstag von Haus &  Grund Saarland findet am 5 Juni 2025 in der Kongresshalle in Saarbrücken statt, auf der Tagesordnung steht turnusgemäß die Neuwahl des Landesvorstands. Zugleich ist an diesem Tag in der Zeit von 12:30 Uhr bis 18:30 Uhr eine öffentliche Fachausstellung geplant, auf die wir bereits jetzt hinweisen wollen.

Bohrlöcher & Co.: Schadensersatz für Vermieter

Der Mieter ist ausgezogen und die Wände glitzern in knalligen Farben oder haben Bohrlöcher – ein Vermieter muss nicht alles hinnehmen. In manchen Fällen wird soger Schadensersatz fällig. Was gilt? Eine Sammlung von Urteilen. Doch Achtung: Soweit eine Wohnung lediglich "abgewohnt" ist, stellt dies allein aber noch keinen Schaden dar.  hier weterlesen: Link  

Die Bäume wachsen nicht in den Himmel - oder doch?

Stellen Sie sich vor, das Grundstück Ihrer Nachbarin liegt um einen Meter höher als Ihr eigenes Grundstück. Die Nachbarin pflanzt auf diesem (erhöhten) Grundstück jetzt eine Hecke  Für Hecken mit einem geringeren Abstand als 0,75 Metern zur Grrenze sieht das Nachbarrecht bestimmten Höchstgenzen vor, Hecken mit einer Höhe von bis zu 1,50 Metern müssen 0,50 cm Abstand einhalten. Eine höhere Hecke als zwei Metern muss einen Abstand von 75 cm einhalten. Für Hecken, die diesen Abstand von 75 cm einhalten, sieht das hessische Landesrecht jedoch keine Höhenbegrenzung vor. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass die Gerichte nicht befugt sind, eine Höhenbegrenzung vorzunehmen, wenn der Gesetzgeber selbst keine Obergrenze für die Höhe  festgeschrieben hat, BGH Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 185/23. Der BGH hat das Urteil des OLG Frankfurt  naufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil das OLG nicht geprüft hatte, ob der Abstand von 75 cm zur Nachbargrenze eingehalten worden ist. 

Das Landgericht Saabrücken hatte mit Urteil vom 18. Oktober 1990, Az. 2 S 65/90 noch entschieden, dass in einem vergleichbaren Fall eine Hecke eine Höhe von drei Metern nicht überschreiten darf. Ob sich das Landgericht Saarbrücken der Auffassung des BGH jetzt anschließen wird bzw. ob es zu einer gesetzlichen Neu- Regelung im saarländischen Nachbarrechtsgesetz kommen wird, bleibt abzuwarten.

Achtung Verjährung droht! Nach § 55 des saarländischen Nachbarrechtsgesetzes ist der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen ... mit geringeren als den in den §§ 48 bis 54 NachbarRG vorgeschriebenen Abstände ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Anpflanzen oder der Herstellung Klage auf Beseitigung erhoben hat.

Welche Heizung für mein Haus? Online-Vortrag der Verbraucherzentrale am Montag, dem 28.04.2025 

Die Verbraucherzentrale Saarland bietet am Montag, 28. April 2025, gemeinsm mit der Volkshochschule im Regionalverband Saarbrücken einen kostenfreien Online-Vortrag zum Thema „Heizungserneuerung“ an. Der Vortrag findet zwischen 18:00 und 19:30 Uhr statt. 

Ein Heizungstausch sollte frühzeitig geplant werden, möglichst bevor die Heizung kaputtgeht. Nach gut 20 Jahren ist das Ende der Lebensdauer eines Heizkessels erreicht. Bei Heizungen, die älter als 15 Jahre sind, sollte man auf einen Ausfall vorbereitet sein. Mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf ist ein durchdachter Wechsel der Heiztechnik möglich, zum Beispiel von fossiler zu erneuerbarer Energie. Viele Fragen sind offen: Was ist vom Gesetzgeber geplant? Welche Möglichkeiten des Einsatzes moderner Technologien, erneuerbarer Energien und effizienter Heiztechnik gibt es? Wie finde ich das geeignete Heizsystem für mein Haus? Welche Förderprogramme gibt es? Diese und mehr Fragen beantwortet Christine Mörgen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. Die Teilnahme am Online-Vortrag ist kostenfrei. Man benötigt lediglich eine stabile Internetverbindung über Computer, Tablet oder Smartphone. Anmelden können sich Interessierte unter
Verbraucherzentrale Anmeldungen

Bei individuellen Fragen zur Energieeffizienz am Gebäude empfiehlt sich eine telefonische Terminvereinbarung unter 0681 50089-15 oder der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

Frohe Ostern

und einen schönen Frühling wünsche ich Ihnen im Namen des Vorstands von
Haus & Grund Riegelsberg-Köllertal e.V. sowie stressfreie und konfliktarme Mietverhältnisse und jederzeit freundliche und verständnisvolle Nachbarn.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Altmeyer, Vorsitzender

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Haus & Grund Riegelsberg-Köllertal e.V.
Vorsitzender Horst Altmeyer
Höchlingstraße 12, 66292 Riegelsberg
Telefon 0171 6468686
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