Die Bäume wachsen nicht in den Himmel - oder doch?
Stellen Sie sich vor, das Grundstück Ihrer Nachbarin liegt um einen Meter höher als Ihr eigenes Grundstück. Die Nachbarin pflanzt auf diesem (erhöhten) Grundstück jetzt eine Hecke Für Hecken mit einem geringeren Abstand als 0,75 Metern zur Grrenze sieht das Nachbarrecht bestimmten Höchstgenzen vor, Hecken mit einer Höhe von bis zu 1,50 Metern müssen 0,50 cm Abstand einhalten. Eine höhere Hecke als zwei Metern muss einen Abstand von 75 cm einhalten. Für Hecken, die diesen Abstand von 75 cm einhalten, sieht das hessische Landesrecht jedoch keine Höhenbegrenzung vor. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass die Gerichte nicht befugt sind, eine Höhenbegrenzung vorzunehmen, wenn der Gesetzgeber selbst keine Obergrenze für die Höhe festgeschrieben hat, BGH Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 185/23. Der BGH hat das Urteil des OLG Frankfurt naufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil das OLG nicht geprüft hatte, ob der Abstand von 75 cm zur Nachbargrenze eingehalten worden ist.
Das Landgericht Saabrücken hatte mit Urteil vom 18. Oktober 1990, Az. 2 S 65/90 noch entschieden, dass in einem vergleichbaren Fall eine Hecke eine Höhe von drei Metern nicht überschreiten darf. Ob sich das Landgericht Saarbrücken der Auffassung des BGH jetzt anschließen wird bzw. ob es zu einer gesetzlichen Neu- Regelung im saarländischen Nachbarrechtsgesetz kommen wird, bleibt abzuwarten.
Achtung Verjährung droht! Nach § 55 des saarländischen Nachbarrechtsgesetzes ist der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen ... mit geringeren als den in den §§ 48 bis 54 NachbarRG vorgeschriebenen Abstände ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Anpflanzen oder der Herstellung Klage auf Beseitigung erhoben hat. |